Montag, 29. April 2013

Opfer von Straftaten - dauerhafte Schädigung - gibt es Hilfe?

Ja, nämlich das OEG:

Für Opfer von Gewalttaten, gleich ob die Täter Unbekannte waren oder aus dem näheren persönlichen Bereich oder oder oder, gibt es Hilfe durch das OEG. Es gilt auch für diejenigen, die bei einer Notwehrhandlung verletzt wurden.

OEG bedeutet Opferentschädigungsgesetz.

Das Opferentschädigungsgesetz gewährt den Verletzten eine Rente. Den Verletzten soll geholfen werden, Ausgleich bzw. Milderung der Nachteile, die sie durch die Schädigung(en) haben, gewährt werden.

Was muss man tun, um eine OEG-Rente erhalten zu können?
Der/die Verletzte muss einen Antrag stellen.

Und was kommt auf einen Verletzten dann zu?
Die/der Verletzte wird medizinisch begutachtet. Es ist im Kern eine medizinische Frage, ob eine bleibende Schädigung vorliegt. Der Grad der Schädigung wird durch ein oder mehrere medizinische Gutachten festgestellt.

Und was kann man tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Widerspruch einlegen, gegebenenfalls nach Zugang des Widerspruchsbescheides Klage erheben.

Und was passiert dann im Klageverfahren?
Der / die Verletzte muss damit rechnen, dass das Gericht ein weiteres medizinisches Gutachten einholt und dann über den Grad der Schädigung und die OEG-Rente entscheidet.

nmb - recht - tipp:
Sind Sie betroffen?
Dann stellen Sie einen Antrag!
Sie können Ihre Situation damit nur verbessern.

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