Dienstag, 30. April 2013

Überwachungskameras und Arbeitsrecht

Die Welt berichtet  aktuell von Kameraüberwachung am Arbeitsplatz:
http://www.welt.de/wirtschaft/article115722988/Penny-Mitarbeiter-mit-Kameras-ueberwacht.html .
Die Fälle:
Mitarbeiter wurden durch Überwachungskameras am Arbeitsplatz überwacht. Die Kameras wurden verdeckt aufgehängt, ohne dass vorher der Betriebsrat beteiligt wurde.
Die Konzernrevision habe diese Fälle aufgedeckt, es sei eigenmächtig gehandelt worden.

nmb - arbeitsrecht - Fazit:

Hat man es nun noch immer nicht gelernt?
In der Vergangenheit gabe es genügend Skandale.

Bei so manchem Fall aus der Vergangenheit hieß es wenigstens, dass man den Betriebsratsvorsitzenden beiläufig befragt habe und ein Nicken erhalten und dann die Kameras aufgehängt habe. Immerhin, aber auch nicht im Sinne des Arbeitsrechts.
 
Geheime Mitarbeiterbespitzelung ist und bleibt nun einmal rechtswidrig.

Was erlaubt ist: Die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen - allerdings nur gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes, d.h. wenn derartige technische Einrichtungen installiert werden sollen, bedarf dies einer Betriebsvereinbarung. Hier handelt es sich um einen Fall erzwingbarer Mitbestimmung, d.h. wenn der Arbeitgeber das möchte, der Betriebsrat aber keine Betriebsvereinbarung darüber abschließen möchte, muss der Arbeitgeber eben die Einigungsstelle anrufen, deren Entscheidung dann gilt.



Montag, 29. April 2013

Opfer von Straftaten - dauerhafte Schädigung - gibt es Hilfe?

Ja, nämlich das OEG:

Für Opfer von Gewalttaten, gleich ob die Täter Unbekannte waren oder aus dem näheren persönlichen Bereich oder oder oder, gibt es Hilfe durch das OEG. Es gilt auch für diejenigen, die bei einer Notwehrhandlung verletzt wurden.

OEG bedeutet Opferentschädigungsgesetz.

Das Opferentschädigungsgesetz gewährt den Verletzten eine Rente. Den Verletzten soll geholfen werden, Ausgleich bzw. Milderung der Nachteile, die sie durch die Schädigung(en) haben, gewährt werden.

Was muss man tun, um eine OEG-Rente erhalten zu können?
Der/die Verletzte muss einen Antrag stellen.

Und was kommt auf einen Verletzten dann zu?
Die/der Verletzte wird medizinisch begutachtet. Es ist im Kern eine medizinische Frage, ob eine bleibende Schädigung vorliegt. Der Grad der Schädigung wird durch ein oder mehrere medizinische Gutachten festgestellt.

Und was kann man tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Widerspruch einlegen, gegebenenfalls nach Zugang des Widerspruchsbescheides Klage erheben.

Und was passiert dann im Klageverfahren?
Der / die Verletzte muss damit rechnen, dass das Gericht ein weiteres medizinisches Gutachten einholt und dann über den Grad der Schädigung und die OEG-Rente entscheidet.

nmb - recht - tipp:
Sind Sie betroffen?
Dann stellen Sie einen Antrag!
Sie können Ihre Situation damit nur verbessern.

Mobbing in Organisationen - Wissenschaft -

Liebe LeserInnen,

da ich gebeten wurde, ein oder zwei Wissenschaftler zu nennen, die sich mit Mobbing in einer Organisation beschäftigt haben, möchte ich allen Interessierten an dieser Stelle die Möglichkeit geben, sich mit deren Veröffentlichungen zu beschäftigen:
- Zapf, Dieter
- Knorz, Carmen

Es gibt viele sozialwissenschaftliche Forschungen und Ergebnisse zur Mobbing-Thematik. Und es gibt nicht nur die Forschungen und Veröffentlichungen von Heinz Leymann.

An dieser Stelle erlaube ich mir natürlich die Anmerkung, dass auch viele andere wissenschaftliche Leistungen interessant sind. Aus Anlass konkreterer Fragen empfehle ich allerdings die Autoren, deren Erkenntnisse den FragestellerInnen m. E. besonders passende Antworten liefern werden.

Eine schöne und erfolgreiche Woche
wünscht Ihnen
Ihre
Nathalie M. Brede
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wiesbaden & Landau / Pfalz
 

Maschinen ersetzen Menschen - und die rechtlichen Folgen?

Aktuelle Nachricht: Maschinen ersetzen Menschen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/silicon-valley-reporter-maschinen-verdraengen-menschen-a-896711.html


Das ist nichts grundsätzlich Neues. Folge der technischen Entwicklung ist u.a., dass Menschen durch Maschinen ersetzt werden. Es bedeutet, dass Menschen andere Aufgaben haben als früher. Die Arbeitswelt verändert sich.


Und was bedeutet das arbeitsrechtlich?

Arbeitsrechtlich befinden wir uns im Bereich der Betriebsänderungen, § 111 BetrVG.
Betriebsänderungen sind u.a. die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren, die grundlegende Änderung der Betriebsanlagen, die Einschränkung des Betriebes. Diese Fälle von Betriebsänderungen liegen hier regelmäßig vor.

Möglicherweise müssen dann (kollektivarbeitsrechtlich) ein Interessenausgleich versucht und ein Sozialplan erarbeitet werden.

Und regelmäßig, gleich ob im großen Betrieb oder in Kleinbetrieben kommt es auch zu Kündigungen (individualarbeitsrechtlich).


nmb - arbeitsrecht - Tipp:
Lassen Sie sich im Einzelfall beraten! Jeder braucht in solchen Situationen rechtlichen Beistand - Arbeitgeber, Betriebsrat, Arbeitnehmer. Jede Situation hat ihre individuellen Eigenheiten, in jeder Position sind andere Dinge zu beachten und in jeder Position muss anders gehandelt werden.
Damit Sie rechtlich bei einer Betriebsänderung nicht ins Hintertreffen geraten, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre arbeits- und ggf. auch sozialrechtliche Situation zu klären. 

Nachrichten zum Thema Mindestlohn aus der Politik

Aktuelles in der Diskussion um die Mindestlohnthematik können Sie nachlesen unter
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-sozialkommissar-laszlo-andor-fordert-hoehere-loehne-in-deutschland-a-897078.html .

Dienstag, 16. April 2013

Mobbing am Arbeitsplatz

Sehr geehrte LeserInnen,

meinen Artikel zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:

http://www.suedpfalz-verlag.de/die-zeitungen/ausgabe-lesen.html

Wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche
Ihre
Nathalie M. Brede

Montag, 8. April 2013

Informeller Informationsfluss?

Sehr geehrte Leserinnen,

"informeller Informationsfluss" oder wie sollten sich (Ihre) ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz verhalten?

Für Arbeitgeber:
Wie funktioniert der Informationsfluss in Ihrem Unternehmen?
Verlangen Sie Teamfähigkeit?
Was verstehen Sie darunter?
Wie sieht Ihre Unternehmenskultur "auf dem Gang" aus?

Für ArbeitnehmerInnen:
Wie funktioniert der Informationsfluss an Ihrem Arbeitsplatz?
Sind Sie teamfähig? Und was bedeutet das?
Sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der "Flurgespräche" oder "am Kaffeeautomaten", um Informationen auszutauschen, zu wissen, wer gerade was tut und auf welchem Stand Projekte sind, Lösungen zu entwickeln u.s.w.?

Das alles kann für Produktivität sorgen und das Unternehmensergebnis verbessern. Sicherlich sorgt es auch für ein besseres Arbeitsklima. Und dadurch bleiben MitarbeiterInnen auch gesund.
Und ArbeitgeberInnen müssen sich keine Sorgen über das Arbeitsklima und etwaige entsprechende AGG-Fragen machen.

Deshalb wurde der Plausch beim Kaffee auch gerade im KarriereSPIEGEL empfohlen:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/management-legende-vom-stehcafe-a-892837.html

Was das nicht bedeutet:
Nicht Kaffeetrinken statt Arbeiten, um die Zeit "totzuschlagen",
nicht Kaffeetrinken und an der Ausgrenzung einzelner Kollegen / Kolleginnen "arbeiten".


Eine erfolgreiche und produktive Woche
wünscht Ihnen allen

Ihre

Nathalie M. Brede
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht